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brwiss.news (03/2024)
Mittwoch, 27. März 2024
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Newsletter für das wissenschaftliche Universitätspersonal
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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der BRwiss hat sich auch in den ersten drei Monaten des Jahres 2024 in den unterschiedlichsten Bereichen für das wissenschaftlichen Personal engagiert. In unserem letzten Newsletter vor Weihnachten gaben wir einerseits einen umfassenden Jahresrückblick auf die Aktivitäten des BRwiss und informierten Sie u.a. über Gehaltsverhandlungen, die Forderungen des BRwiss zur geplanten Personalstruktur und zu „hausinternen“ Karrierechancen. Andererseits formulierten wir Tipps rund um die Themen Reisen, Lehre und Personalbereich.
Der heutige Newsletter widmet sich den folgenden Punkten: der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Betriebsvereinbarung (BV) Sozialfonds, der novellierten BV Mobilität, der Vorsorge beim digitalen Nachlass, der AK-Wahl Steiermark im April, den Reisekostenzuschüssen, Tipps im Personalbereich (späterer Pensionsantritt, „unfreiwillige“ Teilzeitbeschäftigung in der Gehaltsgruppe B1, Anerkennung von Studienleistungen) sowie der Serviceleistung „Klimaticket“.
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BV Sozialfonds und BV Mobilität
Anfang 2024 konnte auf Initiative des BRwiss die BV über den Sozialfonds der Universität Graz abgeschlossen werden. Mit der Einrichtung eines Sozialfonds sollen Mitarbeiter:innen, die in persönlichen und/oder gesundheitlichen Ausnahmesituationen hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, finanziell unterstützt werden. Die BV regelt auch das Instrument des Bezugsvorschusses, das insbesondere den Erwerb von Eigenheimen und damit die eigene Wohnversorgung des/der Mitarbeiter:in erleichtern soll. Die BV „Sozialfonds“ tritt rückwirkend mit 1.1.2024 in Kraft. In den Verhandlungen waren dem BRwiss die Indexierung der Einkommenshöchstgrenze für Förderungen und die finanzielle Unterstützung des (teilweise teilzeitbeschäftigten) wissenschaftlichen Personals in der Gehaltsgruppe B1 besonders wichtig. Diese Anliegen konnten erfreulicherweise folgendermaßen umgesetzt werden: Gemäß § 5 BV können Mitarbeiter:innen mit einem Bruttoeinkommen unter 3.266,20 Euro pro Monat um Gewährung eines 30%igen Zuschusses ansuchen. Detaillierte Kriterien für die Vergabe entnehmen Sie der BV.
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Digitaler Nachlass – Vorsorge
Als Mitarbeiter:innen produzieren wir während unserer Arbeitszeit an der Universität eine große Menge an digitalen Daten. Vor allem wenn es zu einem unerwarteten Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis kommt, wird im Anlassfall von der Universitätsleitung eine Accountöffnung vorgenommen. Wir möchten deshalb an alle wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen den Appell richten, digital Vorsorge zu treffen, indem zwischen eindeutig privaten Daten und dienstlichen Daten unterschieden und diese auch an verschiedenen Orten gespeichert werden (so sollen z.B. private E-Mails und private Dateien in eindeutig bezeichnete Ordner verschoben werden). Der BRwiss hat für Sie Vorschläge für eine einfache Umsetzung im Intranet zusammengestellt (siehe „Digitaler Nachlass“).
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AK Wahl Steiermark: 16.-29.4.2024
Von 16. bis 29.4.2024 findet in der Steiermark die Arbeiterkammerwahl statt. Wir rufen alle Wahlberechtigten auf, mit der Teilnahme an der Wahl Ihre gesetzliche Interessenvertretung aktiv mitzugestalten. Ihre Wahlkarte wird Ihnen ab 8.4.2024 postalisch zugestellt. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl oder in einem öffentlichen Wahllokal abzugeben. Details zur Wahl finden Sie auf folgender Seite der AK.
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Reisekostenzuschüsse – Indexierung
Reisetätigkeiten des wissenschaftlichen Personals wurden bereits mehrmals in Newslettern des BRwiss thematisiert (Newsletter 12/2023, Newsletter 10/2023); diesbezügliche individuelle Problemlagen zeigen sich nun vermehrt in den von uns durchgeführten Beratungsgesprächen. Nach wie vor ist es so, dass es fakultätsspezifische Richtlinien gibt und die einzelnen Fakultäten Reisekostenzuschüsse nach unterschiedlichen Kriterien vergeben. Der BRwiss versucht kontinuierlich, diesbezügliche Verbesserungen mit dem Rektorat zu verhandeln. Auf unsere Initiative wurden heuer durch das Rektorat folgende Punkte umgesetzt: eine Indexierung des Reisekostenbudgets an den Fakultäten und eine zusätzliche Aufstockung des Budgets für unerwartete Reisekosten sowie die Empfehlung der Vereinheitlichung des Durchrechnungszeitraums auf zwei Jahre. Der BRwiss bemüht sich weiterhin, dass Veranstaltungen wie „Conference dinners“, die während der Konferenzzeit stattfinden und insbesondere der internationalen Vernetzung dienen, als Reisekosten abgerechnet werden können. Nochmals möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Reisekostenantrag als Kostenschätzung und als Obergrenze für die Abrechnung zu sehen ist. Sind die entstandenen Kosten bei Abrechnung höher, ist neuerlich ein Antrag zu stellen. Deshalb empfiehlt der BRwiss tendenziell eine großzügigere Schätzung der Kosten vorzunehmen. Gerne können Sie uns bei etwaigen Problemen wie beispielsweise der Ablehnung eines Reisekostenzuschusses für eine Beratung kontaktieren.
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Tipps im Personalbereich
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Späterer Pensionsantritt und halbierte Pensionsbeiträge Bei Aufschiebung des Pensionsantritts gelten für Frauen und Männer besondere Regelungen. Mit dem Erreichen des (rollierenden) Regelpensionsalters besteht für Frauen die Wahlmöglichkeit weiterzuarbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen verringert sich für ältere Dienstnehmer:innen als auch für die Universität als Dienstgeberin der Beitrag zur Pensionsversicherung um die Hälfte. Voraussetzung dafür ist, dass der Anspruch auf Alterspension grundsätzlich besteht, aber noch nicht geltend gemacht wurde. Die pensionsversicherungsrechtliche Bonusphase besteht aktuell für Frauen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und für Männer ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Detaillierte Information hinsichtlich der reduzierten Pensionsversicherungsbeiträge erhalten Sie bei der PVA. Das von der PVA diesbezüglich ausgestellte Schreiben legen Sie bitte den zuständigen Personalreferent:innen vor und übermitteln es an das Personalressort (personalmanagement@uni-graz.at). Gerne können Sie auch mit uns – Ihrem Betriebsrat – in Kontakt treten.
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B1 - „unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung“ Wie bereits im Newsletter im Dezember 2023 erwähnt wurde in Bezug auf „unfreiwillige“ Teilzeitbeschäftigung im B1-Schema von der Universitätsleitung die Vorgehensweise „Aufstockung vor Neuausschreibung“ zugesagt. Bei Fragen beraten wir Sie gerne individuell.
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Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem BRwiss bei Problemen Der BRwiss berät Sie gerne in arbeitsrechtlichen Belangen wie zum Beispiel bei Aufstockungsbedarf, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder bei sonstigen Themen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. Nehmen Sie diesbezüglich unbedingt frühzeitig mit uns Kontakt auf.
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Achtung: Verfall von Studienleistungen
Bei der Anerkennung von gleichwertigen Prüfungen aus einem anderen Studium für das derzeit gewählte Studium ist für einen reibungslosen Ablauf die in § 78 Abs. 4 Z 2 UG enthaltene Frist zu beachten. Der Antrag hat bis spätestens Ende des zweiten Semesters nach Meldung zum Studium zu erfolgen, in welchem die Leistungen anerkannt werden sollen.
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5 Klimatickets
Auf Initiative des BRwiss stellt die Universitätsleitung für ein Jahr fünf übertragbare Klimatickets zur Verfügung. Alle Mitarbeiter:innen der Universität können diese seit Februar 2024 für dienstliche und private Fahrten nutzen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass zwei Klimatickets Steiermark gleichzeitig (für maximal sieben Tage) für private Zwecke entlehnt werden, damit Fahrten auch mit einer Begleitperson unternommen werden können. Details finden Sie auf der Intranetseite des BRwiss.
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Frohe und erholsame Ostern wünschen
Für den BRwiss: G. Wohlfahrt, A. Legat, J. Pizzera, Ch. Wessely, S. Haring-Mosbacher, Y. Karimi-Schmidt
Büroöffnungszeiten in der Karwoche: In der Karwoche findet kein Parteienverkehr statt. In dringenden Fällen können Sie uns jedoch via E-Mail (brwiss@uni-graz.at) erreichen.
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Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal Karl-Franzens-Universität Graz, Heinrichstraße 18/I, 8010 Graz Tel: +43 316 380-2110 E-Mail: brwiss(at)uni-graz.at Internet: http://brwiss.uni-graz.at Intranet: https://intranet.uni-graz.at/einheiten/750/
Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Der Betriebsrat ist ausschließlich für die Inhalte des von ihm betreuten Newsletters zuständig. Auf das grafische Design und die Funktionalität des Newsletters haben wir keinerlei Einfluss und sind auch nicht in der Lage, entsprechende Anpassungen vorzunehmen!
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Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
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