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brwiss.news (04/2026)
Donnerstag, 30. April 2026
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Newsletter für das wissenschaftliche Universitätspersonal
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Liebe Kolleg:innen!
Wir befinden uns mitten im Sommersemester 2026 und einige Vorhaben und Projekte, die wir initiiert oder die uns schon länger begleitet haben, konnten vor Kurzem erfolgreich umgesetzt werden. Diese bringen einige Veränderungen mit sich und bieten neue Möglichkeiten für wissenschaftliche Bedienstete. In diesem Newsletter berichten wir, der Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal (BRwiss), über folgende Themen bzw. Verhandlungsergebnisse: die Möglichkeit einer „Leistungsbezogenen Überzahlung für Habilitierte“ im B1-Schema, das geplante Prämiensystem neu für Mitarbeiter:innen im Globalbudget, die geplante Implementierung des Activity Framework, Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie Tipps rund um die Auflösung von Dienstverhältnissen.
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Leistungsbezogene Überzahlung für Habilitierte im B1-Schema
Im Juli 2025 organisierte der BRwiss einen Workshop für Senior Lecturers (mit erweiterten Forschungsaufgaben) und Senior Scientists, um mehr über den Arbeitsalltag und etwaige Problemfelder dieser Verwendungsgruppen zu erfahren, Erwartungshaltungen zu präzisieren sowie konkrete Wünsche gemeinsam zu formulieren und zu clustern. In diesem Workshop wurde u. a. festgestellt, dass insbesondere von den habilitierten Kolleg:innen, die Senior Lecturer-, Senior Scientist- oder Senior Lecturer-Stellen mit erweiterten Forschungsaufgaben innehaben, zusätzliche mit der Habilitation verbundene Leistungen erbracht werden.
Auf Initiative des BRwiss konnte nun nach relativ kurzer Verhandlungsphase für habilitierte Kolleg:innen im B1-Schema eine wertgesicherte „leistungsbezogene Überzahlung“ von (bis zu) 500 Euro brutto/Monat mit der Universitätsleitung vereinbart werden. Dies gilt nur für habilitierte Kolleg:innen im Globalbudget mit abgeschlossener Entwicklungsvereinbarung. Außerdem müssen für die Überzahlung regelmäßig Aufgaben in Zusammenhang mit der Venia wahrgenommen werden. Wenn also zumindest drei der in § 2 Abs. 1 des Arbeitsbehelfs des Personalressorts genannten Leistungen übernommen werden, können Kolleg:innen einen formlosen Antrag auf Überzahlung über den Dienstweg stellen. Diese Zulage wird für drei Jahre mit der Möglichkeit einer Folgevereinbarung gewährt. Details entnehmen Sie bitte folgendem Arbeitsbehelf.
Unser Dank gilt dem Rektorat für die konstruktiven und wertschätzenden Gespräche, welche die Verhandlungen zu diesem erfreulichen Abschluss brachten. Diese Überzahlung stellt nicht nur eine Anerkennung des besonderen Engagements der habilitierten Kolleg:innen im B1-Schema dar, sondern setzt auch österreichweit ein deutliches Zeichen.
Sollten Sie im Zuge der Antragstellung Beratung benötigen, wenden Sie sich jederzeit an den BRwiss – wir unterstützen Sie gerne (brwiss@uni-graz.at).
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Neues Prämiensystem an der Uni Graz
Das Personalressort hat uns mitgeteilt, dass das Rektorat ein neues Prämiensystem für das wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Personal auf Globalstellen einführen wird, mit welchem besondere Leistungen transparent und sichtbar belohnt werden sollen. Der zu verteilende Betrag umfasst bis zu 0,5% der Personalkosten aus Globalbudgetstellen der jeweiligen Verwaltungseinheiten bzw. der Fakultäten. Die Prämie beträgt unabhängig vom Beschäftigungsausmaß mindestens 300 Euro und maximal ein monatliches Bruttoeinkommen. Sie wird einmal jährlich ausbezahlt, für 2025 im vierten Quartal 2026.
Die Vergabe der Prämie erfolgt durch die Leitungen der jeweiligen Verwaltungseinheiten (Institute, Zentren) gemäß Organisationsplan. Die Zuerkennung von Prämien ist optional und erfordert eine Begründung für die Zuweisung. Die Prämienzuweisungen für das Jahr 2025 sind von den jeweiligen Instituts- bzw. Zentrumsleitungen bis spätestens 30.9.2026 bekanntzugeben.
Die Information bezüglich des neuen Prämiensystems erging vor Ostern an alle Fakultätsleitungen und sollte inzwischen die Instituts- und Zentrumsleitungen erreicht haben.
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Activity Framework & Activity Dashboard
Der BRwiss informierte bereits mehrmals über das Activity Framework, ein neues Tool, das künftig Leistungen in Forschung, Lehre und weiteren Bereichen in neuer Form sichtbar machen soll.
In konstruktiven Gesprächen mit dem Rektorat konnte der BRwiss die Einführung des Activity Dashboard (Systembeschreibung), das ausschließlich der Darstellung bereits vorhandener Daten dient, und den Abschluss einer Betriebsvereinbarung (BV) zum Activity Framework vereinbaren. Im Zuge der Verhandlungen mit dem Rektorat wurden viele der vom BRwiss geäußerten Bedenken, Ergänzungen und Korrekturen berücksichtigt. Diese sind in den nun vorliegenden Letztentwurf der BV zum Activity Framework (inklusive Anhang mit den acht Standard- und weiteren Wahlitems) eingeflossen.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Der BRwiss konnte in den Gesprächen mit der Universitätsleitung viele von der Belegschaft geforderten Punkte erfolgreich verhandeln. Dem BRwiss ist es wichtig festzuhalten, dass das Activity Framework in seiner derzeitigen Form nicht als Grundlage für eine automatische oder teilautomatische Zuweisung von Ressourcen an konkrete Personen dienen soll.
Dort, wo der Arbeitsvertrag spezielle Vereinbarungen beinhaltet, setzt das Acitivity Framework diese nicht außer Kraft.
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„Öffentlichkeitscharakter“ von Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen (BVs) sind Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung. Alle BVs können entweder in der Rechts- und Organisationsabteilung oder in den Büros der jeweiligen Betriebsräte gegen Voranmeldung eingesehen werden; die meisten sind auch als Volltext in uniYOU online zugänglich.
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Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- Kostenloses Angebot für psychologische Beratung
Angesichts steigender Herausforderungen im Berufsalltag hat sich der BRwiss erfolgreich für die Weiterführung der präventiven Maßnahme einer kostenlosen, psychologischen Beratung, eingesetzt. Falls Sie Bedarf haben, wenden Sie sich bitte an die Arbeitsmedizinerin, Dr. Karin Klees (karin.klees@uni-graz.at). All Ihre Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Für Mitarbeiter:innen, die Dienstpflichten in Lehre und/oder Forschung im Freien erfüllen müssen, werden von der BVAEB die Kosten für die FSME-Impfung zur Gänze übernommen. Betroffene Personen können sich bei Bedarf an Angelika Penzinger (angelika.penzinger@uni-graz.at) wenden. Alle weiteren Schritte werden von der Abteilung für Prävention und Sicherheit in die Wege geleitet und den Betroffenen kommuniziert.
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Tipp im Personalbereich
Auflösung Dienstverhältnis
In den letzten Monaten haben wir bei Beratungsgesprächen festgestellt, dass bei der einvernehmlichen Auflösung von Dienstverhältnissen oft wichtige Fragen erst kurz vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses gestellt werden. Wir empfehlen daher, sich frühzeitig an uns zu wenden, um Unterstützung und Beratung zu erhalten, damit Sie Ihre Pflichten erfüllen und Ihre Rechte bestmöglich wahren können.
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Das Leitungsteam wünscht dem gesamten wissenschaftlichen Universitätspersonal ein inspirierendes und erfolgreiches Sommersemester.
Für den BRwiss: G. Wohlfahrt, J. Pizzera, S. Haring-Mosbacher, Ch. Wessely, Y. Karimi-Schmidt, A. Legat
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Impressum
Medieninhaber und Herausgeber: Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal Karl-Franzens-Universität Graz, Heinrichstraße 18/I, 8010 Graz Tel: +43 316 380-2110 E-Mail: brwiss(at)uni-graz.at Internet: http://brwiss.uni-graz.at Intranet: https://intranet.uni-graz.at/einheiten/750/
Quelle Bilder: pixabay (https://pixabay.com/)
Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Der Betriebsrat ist ausschließlich für die Inhalte des von ihm betreuten Newsletters zuständig. Auf das grafische Design und die Funktionalität des Newsletters haben wir keinerlei Einfluss und sind auch nicht in der Lage, entsprechende Anpassungen vorzunehmen!
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Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
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