Logo der Universität Graz

brwiss.news (07/2026)
Mittwoch, 08. Juli 2026

Newsletter für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Liebe Kolleg:innen!

Am Ende des Semesters, nach einer zeitintensiven Prüfungsphase und inmitten hochsommerlicher Temperaturen, möchten wir Sie detailliert über folgende, für das wissenschaftliche Universitätspersonal relevante Themen informieren: die vom BRwiss initiierte Überzahlung für habilitierte Kolleg:innen im B1-Schema, die Frist für die Bekanntgabe von Prämien für Mitarbeiter:innen sowie die „Schutzklausel“ im Hinblick auf Lehre für Prae-Docs ohne Lehrerfahrung. Darüber hinaus warnen wir aufgrund eines Anlassfalls vor betrügerischen Vorgehensweisen (PayCard-Scam), berichten über eine arbeitsrechtliche Informationsstunde, die vom BRwiss in Kooperation mit dem Universitätslehrer:innenverband Graz (ULV) organisiert wird, und geben Tipps in Bezug auf Ihre etwaige Betriebspension und Abfertigung.

Unsere bisherigen Newsletter können Sie auf uniyou nachlesen.

Leistungsbezogene Überzahlung für Habilitierte im B1-Schema (Reminder)

Bereits im Newsletter im April 2026 haben wir über die leistungsbezogene Überzahlung für Habilitierte im B1-Schema berichtet, welche auf Initiative des BRwiss mit dem Rektorat vereinbart wurde. 

Für habilitierte Kolleg:innen im B1-Schema mit abgeschlossener Entwicklungsvereinbarung im Globalbudget wird eine wertgesicherte „leistungsbezogene Überzahlung“ von maximal 500 Euro brutto/Monat gewährt. Für die Genehmigung dieser Überzahlung müssen regelmäßig mindestens drei in § 2 Abs. 1 des Arbeitsbehelfs des Personalressorts angeführte Aufgaben übernommen werden. Kolleg:innen können einen formlosen Antrag auf Überzahlung über den Dienstweg stellen. Diese Zulage wird für drei Jahre mit der Möglichkeit einer Folgevereinbarung gewährt. Details entnehmen Sie bitte folgendem Arbeitsbehelf.

Sollten Sie im Zuge der Antragstellung Beratung benötigen, wenden Sie sich jederzeit an den BRwiss – wir unterstützen Sie gerne (brwiss@uni-graz.at). 

Prämien - Einreichfrist 30.9.2026 (Reminder)

Vor dem Sommer möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Prämien für Mitarbeiter:innen für das Jahr 2025 von den jeweiligen Instituts- bzw. Zentrumsleitungen bis spätestens 30.9.2026 bekanntzugeben sind.

Bereits im Newsletter im April haben wir über das neue Prämiensystem für das wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Personal auf Globalstellen informiert. Nochmals kurz die Eckpunkte: 

  • Die Prämie beträgt unabhängig vom Beschäftigungsausmaß mindestens 300 Euro und maximal ein monatliches Bruttoeinkommen. 
  • Die Vergabe der individuellen Prämie erfolgt durch die Leitungen der Institute und Zentren gemäß Organisationsplan und muss begründet werden.
  • Die Zuerkennung von Prämien ist optional. 
  • Sie wird einmal jährlich ausbezahlt, für 2025 im vierten Quartal 2026. 

Betrauung mit Lehre im ersten Beschäftigungsjahr für Prae-Docs

Mit Arbeitsbeginn an der Uni Graz kommen insbesondere auf Prae-Docs neue, oftmals herausfordernde Aufgaben zu: Sie müssen neben der selbstständigen Forschung und dem Verfassen einer Dissertation auch Verwaltungs- und Lehraufgaben erfüllen. Um den Einstieg in das wissenschaftliche Berufsleben zu erleichtern hat der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen & Arbeitnehmer der Universitäten eine „Schutzklausel“ für jene vorgesehen, welche bei Arbeitsantritt keine Lehrerfahrung vorweisen können bzw. noch keine hochschuldidaktische Ausbildung absolviert haben. 

So besagt § 49 Abs. 8 lit. a Uni-KV, dass „Universitätsassistenten/ Universitätsassistentinnen und Senior Scientists/ Senior Artists (§ 26 Abs. 1 und Abs. 2) im ersten Beschäftigungsjahr nur dann mit selbständiger Lehrtätigkeit betraut werden dürfen, wenn sie bereits nach Abs. 3 lit. a (Anmerkung: nach dreijähriger Tätigkeit) eingestuft sind oder die von der jeweiligen Universität angebotene didaktische Ausbildung absolviert haben“.

Ergänzt wird dieser Passus durch eine gemeinsame Erklärung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und des Dachverbands der Universitäten (15. Februar 2011), die besagt, dass „§ 49 Abs. 8 lit. a KollV nur als Bestimmung zum Schutz junger wissenschaftlicher/künstlerischer MA zu verstehen ist. MA, die bereits eine entsprechende Lehrerfahrung (z. B. durch LektorInnenverträge von zumindest zwei Semestern) haben, sind daher solchen gleichzuhalten, die eine entsprechende von der Universität angebotene didaktische Ausbildung absolviert haben“. Es ist also davon auszugehen, dass jene Prae-Docs, die bereits Lehrerfahrung sammeln konnten, die Befähigung zur selbständigen Lehre erworben haben. Für jene Prae-Docs ohne Lehrerfahrung wird eine hochschuldidaktische Ausbildung  an der Universität Graz im Rahmen des Unistart Wiss Programms regelmäßig zwei Mal im Studienjahr, im September und Februar, angeboten (Unistart Wiss. – Personalressort). 

Sollte keine dieser beiden Bedingungen – weder Erfahrung mit selbständiger Lehre noch der Besuch des Unistart Wiss. Programms – zutreffen, ist eine Betrauung mit Lehre unzulässig.

Der aktuelle Uni-KV ist unter folgendem Link downloadbar: KV Universtäten.

„Informationsstunde Arbeitsrecht“ für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Um aktuelle Informationen zur arbeitsrechtlichen Situation an den Universitäten gemäß UG 2002 zu vermitteln, veranstaltet der BRwiss gemeinsam mit dem Universitätslehrer:innenverband (ULV) in den kommenden Monaten je eine „Teilgruppenversammlung“ an den einzelnen Fakultäten, um die komplexe, arbeitsrechtliche Situation an der Universität zu erläutern und ganz konkrete Fragen dazu zu beantworten. 

In den auf 90 Minuten angelegten Veranstaltungen werden zunächst die geltende Rechtslage erläutert, anschließend die durchaus zahlreichen gesetzlichen und freiwilligen Interessensvertretungen der Arbeitnehmer:innenseite vorgestellt sowie Probleme aus dem universitären Arbeitsalltag thematisiert. Darüber hinaus wird es hinreichend Zeit für konkrete Fragen und Anregungen der Teilnehmenden geben. Die Rechtsform der Teilgruppenversammlung ermöglicht allen wissenschaftlichen Bediensteten die Teilnahme innerhalb der Dienstzeit

Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten, Fragen oder insbesondere bei auftretenden Problemen Ihren Betriebsrat zu kontaktieren (brwiss@uni-graz.at) – wir tun unser Bestes, um gesetzliche Ansprüche sowie ein faires und gutes Miteinander zu sichern!

WARNUNG: PayCard-Scam mit Reinfallpotential

Jede:r hat schon davon gehört und eigentlich glauben wir alle, dagegen immun zu sein – leider ist das häufig nicht der Fall: Der sogenannte „PayCard-Scam“ zielt darauf ab, Personen dazu zu bringen, auf einem schwer nachverfolgbaren Weg Geld an eine vermeintlich bekannte Person zu überweisen.

Der konkrete Anlassfall wurde durch ein täuschend echtes Mail eines vermeintlichen Vorgesetzten ausgelöst, dessen Verfasserin oder Verfasser angab, in einer Notsituation zu sein. Die Mitarbeiter:in wurde beauftragt, Apple Gift Cards zu kaufen und die Codes per Mail mitzuteilen. Aufgrund des sich unmittelbar entwickelnden, glaubhaft wirkenden E-Mail-Verlaufs und der geschilderten Dringlichkeit führte die Mitarbeiter:in den Auftrag tatsächlich aus und wurde erst misstrauisch, nachdem weitere Codes angefordert wurden. 
Der konkrete Fall ist glimpflich ausgegangen, weil die Mitarbeiter:in schnell und richtig reagiert hat – nach einer Meldung an Apple wurde der Transfer gestoppt und der betroffene Account gesperrt. Der Kolleg:in ist also kein unmittelbarer Schaden entstanden. 

Grundsätzlich sollten Vorgesetzte abseits von dienstlich bedingten Aufträgen von ihren Mitarbeiter:innen keine dem privaten Bereich zuzuzählenden Auslagen in Form von Geldleistungen verlangen oder auch in scheinbar dringlichen Fällen oder vermeintlichen Notsituationen erwarten oder erbitten. Dennoch kommt es aber auch an unserer Universität vereinzelt vor, dass Mitarbeiter:innen mehr oder weniger dringlich kontaktiert werden, durchaus spürbare Beträge für Vorgesetzte auszulegen. Wir möchten mit dieser Schilderung eines konkreten Falles erhöhte Aufmerksamkeit empfehlen: Vorsicht ist auch bei einwandfrei aussehenden Mails und bei scheinbarer Kenntnis von Hintergrundinformationen geboten – im Zweifelsfall vergewissern Sie sich der Identität der Person oder noch besser: lehnen Sie ab!

Betriebspension und Abfertigung neu

Ihr Dienstgeber, die Universität Graz, zahlt monatlich – unter bestimmten Voraussetzungen – Beiträge für Ihre Betriebspension (VBV-Pensionskasse) und für die Abfertigung neu (APK Mitarbeiter:innenvorsorgekasse) ein. Der Pensionsantritt oder das Ende eines befristeten Dienstverhältnisses führen zu Verfügungsansprüchen bei der Pensions- bzw. Mitarbeiter:innenvorsorgekasse.

Bitte registrieren Sie sich deshalb in den Kundenportalen der beiden Kassen („Meine VBV“ und „Kundenportal der APK“) mit Ihrer privaten (!) E-Mail-Adresse. Dort können Sie unter anderem die Höhe Ihrer betrieblichen Zusatzpension und Ihres Abfertigungsguthabens einsehen und sind vor allem nach Beendigung des Dienstverhältnisses für die jeweilige Kasse erreichbar.

Bei der VBV Pensionskasse können Sie außerdem freiwillige Eigenbeiträge zur Erhöhung Ihrer späteren Pension leisten. Nutzen Sie den Vorsorgerechner im Kundenportal „Meine VBV“. Außerdem können Sie aktiv unter drei Veranlagungsmodellen mit unterschiedlichem Risikoprofil wählen.

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt durch die Personalabteilung automatisch eine Austrittsmeldung an die Kassen. Bei jeder Kasse stehen Ihnen unterschiedliche Verfügungsmöglichkeiten über Ihr Guthaben offen (siehe VBV und APK). Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bereits vor dem Pensionsantritt Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens.

Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die VBV oder die APK.

Wir danken allen Kolleg:innen, die sich im BRwiss engagieren und uns wertvollen inhaltlichen Input zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen liefern. Außerdem danken wir der Universitätsleitung für ihr offenes Ohr für die Anliegen des BRwiss, die gute Zusammenarbeit und die konstruktiven Gespräche.

Das Leitungsteam wünscht Ihnen einen wunderschönen und erholsamen Sommer!

Für den BRwiss:
G. Wohlfahrt, J. Pizzera, S. Haring-Mosbacher, Ch. Wessely, Y. Karimi-Schmidt, A. Legat

 

Impressum
Medieninhaber und Herausgeber:
Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal
Karl-Franzens-Universität Graz, Heinrichstraße 18/I, 8010 Graz
Tel: +43 316 380-8413
E-Mail: brwiss(at)uni-graz.at
Internet: http://brwiss.uni-graz.at
Intranet: uniYOU – Uni Graz

Quelle Bilder: pixabay (https://pixabay.com/)

Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Der Betriebsrat ist ausschließlich für die Inhalte des von ihm betreuten Newsletters zuständig. Auf das grafische Design und die Funktionalität des Newsletters haben wir keinerlei Einfluss und sind auch nicht in der Lage, entsprechende Anpassungen vorzunehmen! 

 

Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
Claim: We work for tomorrow